begaste Paletten

Die Regelungen des ISPM Nr. 15 beinhalten im Wesentlichen dass Holz, das für die Herstellung von Verpackungen oder Paletten verwendet wird, sollte entrindet sein und muss einer der beiden anerkannten Behandlungsverfahren (Begasung mit Methylbromid oder Heat Treatment - 56° C Kerntemperatur für mindestens 30 Minuten) unterzogen werden sein.

Als Nachweiß der Einhaltung der Standardanforderungen wird eine Markierung entsprechend der Begasung (MB) oder der Hitzebehandlung (HT) auf dem Holz angebracht.

Die Anwendung der Maßnahmen des Standards steht unter Verantwortung der nationalen Pflanzenschutzorganisation, d.h. in Deutschland sind dies die Pflanzenschutzdienste der Länder.

Hitzebehandlung (HT): Holzverpackungsmaterial und Holzpaletten müssen entsprechend einem besonderem Zeit-Temperatur-Plan erhitzt werden und im Kern eine Mindesttemperatur von 56° C für mindestens 30 Minuten erreichen. Eine Mindesttemperatur von 56° C im Kern für mindestens 30 Minuten wird mit Hinblick auf das große Spektrum von Schadorganismen gewählt, für die diese Kombination als tödlich belegt und eine wirtschaftlich durchführbare Behandlung ist. Obwohl bekannt ist, dass manche Schadorganismen eine höhere Temperaturtoleranz haben, werden Quarantäneschadorganismen in dieser Kategorie von den NPPOs auf einer Fall-zu-Fall-Basis behandelt.

Methylbromid (MB) Begasung für Holzpackmittel und Paletten (begaste Paletten): Das Holzverpackungsmaterial und die Paletten müssen mit Methylbromid begast werden. Die Behandlung wird durch die Markierung MB kenntlich gemacht. Bei der Behandlung von Holzverpackungsmaterial und Paletten ist der Mindeststandard für die Begasung mit Methylbromid folgendermaßen: Die Mindesttemperatur sollte nicht unter 10° C liegen und die Mindestdauer muss 16 Stunden betragen (einige Länder fordern eine höhere Mindesttemperatur der Ware).

Die wichtigsten HT und MB betroffenen Schadorganismen: Arten der folgenden Schadorganismusgruppen im Zusammenhang mit Holzverpackungsmaterial und Paletten werden praktisch durch HT und MB Behandlung entsprechend den obigen Angaben vernichtet - Insekten: Anobiidae, Bostrichidae, Buprestidae, Cerambycidae

 


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Wagnerstr. 9
56410 Montabaur

Neue EU-Bedingung für Holzbegasung

Die Europäische Union hat die Bedingungen zur Behandlung von Exportcontainern, die Holzpaletten und Holzverpackungsmaterialien enthalten, verschärft. Das melden die Industrie- und Handelskammern. Die internationalen Standards erlauben das Begasen von Hölzern mit Methylbromid. Die EU ist der Ansicht, dass eine derartige Behandlung von Holzverpackungsmaterialien eine Pflanzenschutzanwendung und keine - wie bisher eingestuft - Biozidmaßnahme ist.

Pflanzenschutzanwendungen sind aber nach dem deutschen Pflanzenschutzrecht nicht erlaubt und müssen ab sofort unterlassen werden. Die Übergangsfrist, die die EU den Unternehmen einräumt, läuft am 1. September 2006 ab. Spätestens bis zu diesem Termin, sollten betroffene Unternehmen auf Hitzebehandlung umstellen. Die Herstellung von begasten Paletten sind in Deutschland somit nicht mehr erlaubt.

Weitere Infos über: begaste-paletten@hapack.de


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